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Auflageschießen im MSB

Luftgewehr Auflage (1.11)

Mit Eintritt in die Altersklasse III (ab 51 Jahre) besteht die Möglichkeit, an den Auflagedisziplinen innerhalb der sogenannten Seniorenklassen teilzunehmen.
Geschossen wird entweder stehend oder sitzend (ab 66 Jahren, Senioren III), wobei in beiden Fällen das Gewehr auf eine Stütze aufgelegt werden darf. Die Waffen für das Luftgewehr-Auflage-Schießen unterscheiden sich hinsichtlich Munition und Gesamtgewicht nicht von denen für das Luftgewehr freihändig schießen.
Bei den Auflagedisziplinen ist das Probeschießen in die Wettkampfzeit inkludiert, es gibt also keine separate Probezeit. Die Schießzeit für 30 Schuss beträgt bei elektronische Scheiben 45 Minuten.
Aufgrund der hohen Ergebnis- und Leistungsdichte wird diese Disziplin bei Meisterschaften generell nur in Zehntelringen gewertet.
 

KK-Gewehr 100m Auflage (1.36) und KK-Gewehr 50m Auflage (1.41)

Mit Eintritt in die Altersklasse III (ab 51 Jahre) besteht die Möglichkeit, an den Auflagedisziplinen innerhalb der sogenannten Seniorenklassen teilzunehmen.
Geschossen wird entweder stehend oder sitzend (ab 66 Jahren, Senioren III), wobei in beiden Fällen das Gewehr auf eine Stütze aufgelegt werden darf.
Bei den Auflagedisziplinen ist das Probeschießen in die Wettkampfzeit inkludiert, es gibt also keine separate Probezeit. Die Schießzeit für 30 Schuss beträgt bei elektronische Scheiben 50 Minuten.
Aufgrund der hohen Ergebnis- und Leistungsdichte wird diese Disziplin bei Meisterschaften generell nur in Zehntelringen gewertet.
Eine Besonderheit beim KK-Gewehr ist, dass die Auflageschützen sich zwischen einem „klassischen“ Diopter und einem Zielfernrohr entscheiden können. Diese früher getrennten Wertungen wurden zusammengefügt, da sich keine signifikanten Ergebnisunterschiede mehr feststellen ließen.
 

Luftpistole Auflage (2.11)

Mit Eintritt in die Altersklasse III (ab 51 Jahre) besteht die Möglichkeit, an den Auflagedisziplinen innerhalb der sogenannten Seniorenklassen teilzunehmen.
Geschossen wird entweder stehend oder sitzend (ab 66 Jahren, Senioren III), wobei in beiden Fällen die Pistole auf eine Stütze aufgelegt werden darf. Für die Waffen für das Luftpistolen-Auflage-Schießen gelten hinsichtlich des Gesamtgewichtes, des Abzugswiderstandes und der Munition die gleichen Vorgaben, wie für das Luftpistolen freihändig schießen.
Bei den Auflagedisziplinen ist das Probeschießen in die Wettkampfzeit inkludiert, es gibt also keine separate Probezeit. Die Schießzeit für 30 Schuss beträgt bei elektronische Scheiben 45 Minuten.
Aufgrund der hohen Ergebnis- und Leistungsdichte wird diese Disziplin bei Meisterschaften generell nur in Zehntelringen gewertet.
 

50m Pistole Auflage (2.21)

Mit Eintritt in die Altersklasse III (ab 51 Jahre) besteht die Möglichkeit, an den Auflagedisziplinen innerhalb der sogenannten Seniorenklassen teilzunehmen.
Geschossen wird entweder stehend oder sitzend (ab 66 Jahren, Senioren III), wobei in beiden Fällen die Pistole auf eine Stütze aufgelegt werden darf.
Bei den Auflagedisziplinen ist das Probeschießen in die Wettkampfzeit inkludiert, es gibt also keine separate Probezeit. Die Schießzeit für 30 Schuss beträgt bei elektronische Scheiben 50 Minuten.
 

25m Pistole Auflage (2.42)

Mit Eintritt in die Altersklasse III (ab 51 Jahre) besteht die Möglichkeit, an den Auflagedisziplinen innerhalb der sogenannten Seniorenklassen teilzunehmen.
Geschossen wird entweder stehend oder sitzend (ab 66 Jahren, Senioren III), wobei in beiden Fällen die Pistole auf eine Stütze aufgelegt werden darf.
Bei der 25m Pistole wird ausschließlich Präzision geschossen, also sechs Serien à fünf Schuss in 150 Sekunden.
 

Näheres zu den Regeln für das Auflageschießen - siehe Sportordnung Teil 9

Lehrgangsunterlagen Auflageschießen

 



 

 

 

Zuständiger Bereich der Bezirksverwaltung:     
Referent für Seniorensport Hans-Rainer Beetz: hansrainer.beetz@bssb-msb.de

MSB-Referent Seniorensport

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