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Eine kleine Einführung in das Vorderladerschießen

 

 

 

 

 

Der Vorderlader ist die ursprüngliche Form der Feuerwaffe. Ein glatter oder ein Gezogener Lauf wird mit einer Treibladung (Schwarzpulver) und einem Projektil durch die Mündung geladen. Das hintere Ende des Laufs ist fest verschlossen und verfügt nur über einen kleinen Zündkanal, durch das ein, mittels Lunte (Luntenschloss), Feuerstein (Steinschloss), Radschloss oder Zündhütchen (Perkussionsschloss) erzeugter Funke oder Feuerstrahl die Treibladung zündet. Vorderlader werden mit Schwarzpulver und einem Bleigeschoss geladen. Dazu kommt oft noch ein Schusspflaster zur Abdichtung und Stabilisierung.

Die verschiedenen Zündarten:

Luntenschloss:          

Ab Mitte des 14. Jahrhunderts wurden Luntenschlösser eingesetzt. Hier wird eine glimmende Lunte in den Hahn eingespannt, welcher in eine mit feinem Schwarzpulver gefüllte Pfanne schlägt. Das Pulver in der Pfanne wird entzündet und somit der Schuss ausgelöst.

Radschloss:               

Etwa ab dem 15. Jahrhundert gab es die Radschlosszündung. In der Pfanne liegt unten ein Reibrad, das mit einem von oben draufgedrückten Pyrit das Pulver entzündete. Ein herkömmliches Feuerzeug funktioniert ähnlich und verdeutlicht das Prinzip.

Steinschloss:             

Ebenfalls ab dem 15. Jahrhundert wurde die Steinschlosszündung eingesetzt. Vom Prinzip her funktioniert das Steinschloss wie das Luntenschloss, anstatt der Lunte wird hier ein Feuerstein in den Hahn eingespannt.

Perkussionszündung:

Anfang des 18. Jahrhunderts wurde das Knallquecksilber erfunden, welches das Zündhütchen für das Perkussionsschloss ermöglchteichte. Das Steinschloss wurde durch die zuverlässigere Perkussionszündung ersetzt. Ein Hahn schlägt auf das Zündhütchen, das auf einem Piston sitzt und die Pulverladung im Lauf entzündet. Die bauliche Ähnlichkeit zum Steinschloss zum Steinschloss führte zu einer schnellen Einführung des Perkussionsschlosses, da die Steinschlosswaffen einfach zu aptieren               (umzubauen) waren.

 

Vorderladerdisziplinen beim DSB:

Bei allen Vorderladerdisziplinen des DSB werden 15 Wertungsschüsse auf zwei Scheiben abgegeben. Die Wettkampfzeit beträgt 40 Minuten. Vor dem Wettkampf gibt es ein 10-minütiges Probeschießen in dem beliebig viele Schüsse abgegeben werden dürfen.

Wegen der vielen unterschiedlichen Kaliber wird beim Vorderladerschießen die Zentrumswertung eingesetzt. Das heißt, die Mitte des Einschussloches muss mindestens zur Hälfte im Wertungsring liegen.

Steinschlosspistole:  

Lauf:                Gezogener Lauf
Visierung:        Offene Visierung (nur Kimme und Korn) nicht verstellbar
Geschosse:     Nur Rundkugel
Entfernung:     25 Meter Stehender Anschlag (7.60)

Perkussionspistole:  

Lauf:                Gezogener Lauf
Visierung:        Offene Visierung (nur Kimme und Korn) verstellbar
Geschosse:     Nur Rundkugel
Entfernung:     25 Meter Stehender Anschlag (7.50)

Perkussionsrevolver:

Ist wegen der mehrschüßigen Bauart eintragungspflichtig!
Lauf:                Gezogener Lauf 
Visierung:        Offene Visierung (nur Kimme und Korn) nicht verstellbar
Geschosse:     Rundkugel oder Langgeschosse
Entfernung:     25 Meter Stehender Anschlag (7.40)

Steinschlossgewehr:

Lauf:                Gezogener Lauf
Visierung:        Sowohl offene als auch Dioptervisierung ist zulässig
Geschosse:     Nur Rundkugel
Entfernung:     50 Meter Stehender Anschlag (7.30)
100 Meter        Liegender Anschlag (7.31)

Perkussionsdienstgewehr:

Lauf:                Gezogener Lauf
Visierung:        Nur offene Visierung nur in der Höhe Verstellbar
Geschosse:     Langgeschoss mindestdurchmesser 13,5 mm
Entfernung:     100 Meter Liegender Anschlag (7.20)

Perkussionsfreigewehr:       

Lauf:                Gezogener Lauf
Visierung:        Sowohl offene als auch Dioptervisierung ist zulässig
Geschosse:     Langgeschoss
Entfernung:     100 Meter Liegender Anschlag (7.15)

Perkussionsgewehr: 

Lauf:                Gezogener Lauf
Visierung:        Sowohl offene als auch Dioptervisierung ist zulässig
Geschosse:     Langgeschoss
Entfernung:     50 Meter Stehender Anschlag (7.10)

 

Einschüssige Vorderladerwaffen, deren Model vor dem 01. Januar 1871 entwickelt wurde, sind nicht Eintragungspflichtig und können von Personen über 18 Jahren frei erworben werden.

Mehrschüssige Vorderladerwaffen (Perkussionsrevolver) müssen in eine Waffenbesitzkarte eingetragen werden.

Damit man Schwarzpulver erwerben kann, muss eine Prüfung nach der Fachkunde nach §32 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz nachgewiesen werden. Damit kann, beim zuständigen Ordnungsamt eine Erlaubnis nach §27 SpengG. Beantragt werden. Diese Erlaubnis wird ab einem Alter von 21 Jahren, mit Ausnahmegenehmigung ab 18 Jahren, ausgestellt.

 

 

 

 

Zuständiger Bereich der Bezirksverwaltung:     bezirkssportleitung@bssb-msb.de

MSB-Referent Vorderladerschießen

Dieter Emmerling

PB-Emmerling-Dieter (Quelle: Dieter Emmerling)

Gebersdorf 9
91173 Thalmässing

09173-1767
dieter.emmerling@bssb-msb.de